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Sanierungskonzept
Auszug aus dem Sanierungskonzept, wie es für die Kaufverhandlungen bzw. die Fördermittelbeantragung formuliert wurde:
An erster Stelle der auszuführenden Sanierungsmaßnahmen stehen eingehende Voruntersuchungen (Schadensanalysen, bauhistorische bzw. restauratorische Untersuchungen etc.), damit verbunden umfangreiche Freilegungsarbeiten (Entfernen von Putz, Verkleidungen, etc.) sowie Notsicherungen an Dach und an besonders gefährdeten Fachwerkbereichen, um einen weiteren, recht schnell fortschreitenden Verfall der Gebäude zu verhindern.
Bei der Sanierung soll dann ein höchstmöglicher Erhalt an originaler bzw. historisch wertvoller Bausubstanz im Vordergrund stehen, soweit dies im Rahmen der bereits vorhandenen massiven Schäden und Verluste möglich ist. In Fehlbereichen soll weitestgehend eine Rekonstruktion der verloren gegangenen Elemente erfolgen, soweit dies wirtschaftlich und ästhetisch mit der späteren Nutzung vereinbar ist. Dies gilt ebenso für neue Zutaten, welche sich auf ein Mindestmaß, der zukünftigen Nutzung entsprechend, beschränken sollen.
Bauliche Veränderungen aus jüngerer Zeit, sollen, v.a. wenn sie sich derzeit negativ auf das Baugefüge auswirken (statisch, bauphysikalisch) rückgängig gemacht werden, soweit dies vom Aufwand her vertretbar ist.
Ein möglichst authentisches, zeugnisgebendes Erscheinungsbild soll Ziel der Instandsetzungsarbeiten sein.
Dabei steht die Frage nach dem (wieder-
Ganz besonderer Wert soll auf die Erhaltung und Restaurierung originaler Bauteile und Details gelegt werden, welche an vergleichbaren Objekten trotz „denkmalgerechter Sanierung“ zumeist aufgrund nutzungsbedingter Anforderungen (z.B. Energiebilanz) ausgetauscht bzw. ersetzt werden, wie z.B. Fenster und Türen oder ganz unbeachtet bleiben (z.B. historische Farbfassungen).
Letztlich soll die geplante Nutzung im Einklang mit diesem Restaurierungskonzept stehen, jedoch trotzdem wirtschaftlich sinnvoll sein sowie auch der Öffentlichkeit in gewissen Maßen den Zugang zu den Denkmalen ermöglichen.